Aktuelle Möglichkeiten für eine COVID-19-Impfung

Aktuell:

Das Impfzentrum Mühleholz stellt seinen Betrieb Mitte März 2023 ein und übergibt diese Aufgabe ab Anfang April 2023 an das Landesspital Liechtenstein.

Das Impfzentrum Mühleholz hat über 18 Monate Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung Liechtensteins und damit einen niederschwelligen sowie bequemen Zugang zu Impfungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bereitgehalten.

Am Landesspital Liechtenstein werden Impfungen erstmals am Mittwoch, 05. April 2023, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr angeboten. Folgetermine werden mindestens einmal monatlich zur Verfügung stehen.

 

Anmeldung

1. Anmeldung für die Impfung

Termine für COVID-19-Impfungen werden von der Impfhotline (+423 236 76 45) zu Bürozeiten vergeben.

2. Anmeldeberechtigt

a. Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins (inkl. Kinder ab 5 Jahren)
b. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im liechtensteinischen Gesundheitswesen arbeiten.

3. Impfen im Landesspital Liechtenstein

Alle Impfungen werden zentral und gut erreichbar im Landesspital Liechtenstein durchgeführt.

4. Allgemeine Hinweise

Bei der Anmeldung sowie bei der Impfung muss der Impfpass bereitgehalten werden.

Bitte weisen Sie sich bei der Impfung mit ID oder Reisepass aus.

Im Impfzentrum besteht eine Maskenpflicht.

Die COVID-19-Impfung wird Kindern im Alter von 5–11 Jahren angeboten, deren Eltern / Erziehungsberechtigte diese aufgrund der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind wünschen.

Es profitieren hierbei insbesondere die Kinder, die:

1. wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark gesundheitlich belastet sind, um möglichst jede zusätzliche Erkrankung / Infektion (z. B. im Falle einer schweren neuro-muskulären Erkrankung) zu verhindern. Da bei Kindern chronische Krankheiten eine untergeordnete Rolle in Bezug auf den Schweregrad des Verlaufs spielen, gehören sie nicht zu den besonders gefährdeten Personen.

2. enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von Personen sind, die sich z. B. wegen Störungen des Immunsystems selbst mit der Impfung nicht ausreichend schützen können. Die Impfung dieser Kinder reduziert vorübergehend das Übertragungsrisiko auf diese besonders gefährdeten Personen.

Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit einer bestätigten SARS-CoV-2 Infektion wird eine Impfdosis nur dann empfohlen, wenn diese zu den oben genannten Gruppen a) und b) gehören, denen die Impfung besonders empfohlen wird. Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.

Die Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe gegen Erkrankung ist bei 5-11-Jährigen sehr gut. Ob die Impfung vor einem Multisystemischen Entzündungssyndrom bei Kindern (Paediatric Inflammatory Multisystem Syndrome temporally associated with SARS-CoV-2 Infection) (PIMS-TS) und Long-COVID  schützt, ist anzunehmen, aber noch unbekannt.

 

Analog der aktuell gültigen Impfempfehlung für Kinder gelten folgende Regeln, welche bei der Anmeldung Anwendung finden:

a. Kinder ohne frühere SARS-CoV-2-Infektion, die aufgrund einer chronischen Krankheit bereits stark gesundheitlich belastet sind, erhalten 2 Impfungen mit einem Abstand von ca. 4 Wochen.

b. Kinder ohne frühere SARS-CoV-2-Infektion ohne chronische Krankheit erhalten 2 Impfungen mit einem Abstand von ca. 4 Wochen.

c. Kinder mit einer früheren SARS-CoV-2-Infektion, die aufgrund einer chronischen Krankheit bereits stark gesundheitlich belastet sind, erhalten 1 Impfung frühestens 4 Monate nach dieser Infektion.

d. Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.

e. Vor ihrem 5. Geburtstag werden Kinder nicht geimpft.

Es wird jeweils ein Termin für die Erstimpfung und die Zweitimpfung vergeben. Sie erhalten dann eine SMS mit den Terminen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Abfrage zu Personendaten (Registrierung) die Daten des zu impfenden Kindes angegeben werden müssen.

Kinder müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Da insbesondere in der Wartezone des Impfzentrums der Platz beschränkt ist, ist nur eine Begleitperson zugelassen.

1. Anmeldung für die Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung)

a. Unter 30-Jährige erhalten gemäss Impfempfehlung den mRNA-Impfstoff Comirnaty von Pfizer/BioNTech.
b. Über 30-Jährige erhalten den mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna.
c. Wer sich entgegen der von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ausgesprochenen primären Empfehlung mit dem jeweils anderen mRNA-Impfstoff impfen lassen möchte, meldet sich telefonisch für einen Termin über die Impfhotline (+423 236 76 45) an. 
d. Personen über 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden können oder aus anderen Gründen einen anderen Impfstoff bevorzugen, können dies im Rahmen der Anmeldung angeben. Ausgenommen hiervon sind schwangere oder stillende Frauen sowie Personen mit einer medikamentös- oder krankheitsbedingten Immunschwäche.
e. Personen ab dem Alter von 12 Jahren mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion wird die COVID-19-Erstimpfung frühestens 4 Monate nach dieser Infektion empfohlen. Wir bitten Sie, dies bei der Anmeldung anzugeben und bei der Terminauswahl beachten.

2. Impftermin

Impftermine werden im Rahmen der telefonischen Anmeldung vergeben. 

3. Anmeldung nur für die 2. Impfung

Melden Sie sich telefonisch für einen Termin bei der Impfhotline (+423 236 76 45).

1. Informationen zur Booster-Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren und für alle Erwachsenen:

Ab dem 10. Oktober 2022 stehen an die Omikron-Variante angepasste COVID-19-Impfstoffe für Boosterimpfungen zur Verfügung.

Impfen lassen können sich damit alle Personen, die bereits über eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 verfügen und mindestens 12 Jahre alt sind. Stark empfohlen wird eine Boosterimpfung zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen bei Personen über 65 Jahren sowie besonders gefährdeten Personen mit chronischen Erkrankungen und bei Schwangeren.

Die Booster-Impfung wird frühestens 4 Monate nach der letzten Impfdosis empfohlen. Booster-Impfungen früher als 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label).

Nach bekannter SARS-CoV-2-Infektion soll ebenfalls ein Mindestintervall von 4 Monaten zur Booster-Impfung eingehalten werden.

Dies gilt auch für Personen, die bereits eine zweite Auffrischimpfung erhalten haben.

Die Booster-Impfung im Alter von 12-15 Jahren kann den individuellen Schutz vor einer milden Infektion (und assoziierten indirekten negativen Auswirkungen) erhöhen. Für Personen im Alter von < 18 Jahren erfolgt die Anwendung der angepassten Booster-Impfstoffe ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label).

Die Informationspflicht wird hiermit eingehalten. Dabei kommen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung.

2. Anmeldezeitpunkt Booster-Impfung

Eine Booster-Impfung ist frühestens 4 Monate nach der letzten Impfdosis möglich.

Bei einer früheren Anmeldung werden Sie auf eine Warteliste gesetzt.

Trat eine bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nach Abschluss der Grundimmunisierung auf, so ist eine Booster-Impfung 4 Monate nach dieser Infektion empfohlen. Bitte bei der Terminauswahl beachten.

3. Impfstoff bei der Booster-Impfung

Für die Boosterimpfungen ab 10. Oktober 2022 werden vorzugsweise die an die Omikron-Variante angepassten bivalenten Impfstoffe verimpft. Prinzipiell können aber alle bisher in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe oder Nuvaxovid® eingesetzt werden.

Für eine Boosterimpfung mit Nuvaxovid melden Sie sich bei der Impfhotline (+423 236 76 45)

4. Impftermin

Termine für COVID-19-Impfungen werden von der Impfhotline (+423 236 76 45) zu Bürozeiten vergeben.

Anmeldung zur Impfung

Termine für COVID-19-Impfungen werden von der Impfhotline (+423 236 76 45) zu Bürozeiten vergeben.