HomeLandesverwaltungAmt für KommunikationEntscheidungen24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss

24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss

Das Amt für Kommunikation (AK) unterzieht Liechtensteins Vorleistungsmarkt für den an festen Standorten lokal bereitgestellten physischen Zugang zu Teilnehmeranschlüssen einer Marktanalyse. Die nationale Konsultation wurde von 18. Juli bis 28. August 2023 durchgeführt. Zusätzlich fand am 25. Juli 2023 eine Informationsveranstaltung für interessierte Anbieter zur Beantwortung von spezifischen Fragen im AK statt. Zur Wahrung der Transparenz veröffentlichte das AK am 21. September 2023 die eingelangten Stellungnahmen sowie ein Auswertungsdokument auf ihrer Website, in dem die Stellungnahmen Punkt für Punkt kommentiert bzw. beantwortet wurden. Die gemeldeten Anbieter wurden am gleichen Tag vom AK durch öffentliche und direkt an sie versandte Informationen davon unterrichtet.

Die Stellungnahmen enthielten keine materiell zu berücksichtigenden Punkte betreffend die Marktanalyse per se, d.h. betreffend die Marktdefinition, die Bezeichnung der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) als Betreiberin mit erheblicher Marktmacht und die Auswahl der Regulierungsmassnahmen. Soweit die Eingaben der Anbieter in der Auffassung des AK in Bezug auf das Standardangebot und einzelne Entgelte von Bedeutung waren, wurden diese in der Konsultationsauswertung notiert und den LKW zur allfälligen Berücksichtigung gegeben.

Die internationale Konsultation mit Notifikation an die EFTA Überwachungsbehörde (ESA) wurde am 18. September 2023 eingeleitet und endete mit dem Eingang des Kommentare-Schreibens (hier abrufbar) der ESA am 17. Oktober 2023. Bezüglich der Marktanalyse per se (Marktdefinition, Marktmacht, Auswahl der Massnahmen) wie auch bezüglich der Ausgestaltung der konkreten Regulierungsmassnahmen ergab sich aus den Kommentaren der ESA kein Änderungsbedarf. Auf dieser Grundlage hat das AK die Verfügung der Massnahmen am 24. Oktober 2023 an die LKW zugestellt. Die Verfügung ist am 26. Oktober 2023 in Rechtskraft erwachsen.

Das neue Standardangebot und die neuen Entgelte gelten somit ab 1. Januar 2024.

Verfügung LKW 24. Oktober 2023
Standardangebot LKW 24. Oktober 2023