Register

Nationales Register

Das AK führt als Aufsichtsbehörde ein öffentliches Register für Weltraumgegenstände, für die Liechtenstein Startstaat ist (vgl. Artikel 14 f des Gesetzes).

Ein in das nationale Register eingetragener Weltraumgegenstand und sein gesamtes Personal unterliegen während seiner Anwesenheit im Weltraum oder auf einem Himmelskörper der Jurisdiktion und Kontrolle des Fürstentums Liechtenstein. Entsprechend der internationalen Vorgaben, übermittelt das AK die Informationen nach Artikel 15 Abs. 1 Bst. a bis 2 des Gesetzes, einschliesslich aller Änderungen nach Abs. 2 leg cit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen.

­Das nationale Register gemäss Art. 14 Weltraumgesetz befindet sich im Aufbau!

UN Register

Zur Feststellung der internationalen Verantwortung und Haftung für Weltraumgegenstände, führt das UN-Büro für Weltraumfragen (UNOOSA) entsprechend dem Weltraumregistrierungsübereinkommen 1975 ein öffentliches Register für in den Weltraum gestartete Gegenstände.

Space Object Register

Ansprechpersonen