Nationale Bekanntmachungen
Im Bereich der nationalen Schwellenwerte sind Aufträge, welche im offenen, nicht offenen Verfahren, wettbewerblichen Dialog oder im Rahmen einer Innovationspartnerschaft vergeben werden, mittels einer öffentlichen Bekanntmachung (Inserat) in den liechtensteinischen amtlichen Publikationsorganen in deutscher Sprache durch den Auftraggeber zu publizieren (Artikel 17, Absatz 1 ÖAWV).
Der Inhalt der Bekanntmachung richtet sich nach Artikel 16 Absatz 2 ÖAWV.
Für die Erstellung der öffentlichen Bekanntmachungen ist je nach Typ Auftraggeber, die folgende Vorlage zu verwenden:
Das Ergebnis von Vergabeverfahren ist bei Verhandlungs-, offenen-, nicht offenen Verfahren sowie dem wettbewerblichen Dialog oder der Innovationspartnerschaft mittels der Bekanntmachung "Bekanntmachung über vergebene Aufträge" im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Für die Erstellung dieser Bekanntmachungen ist je nach Typ Auftraggeber, die folgende Vorlage zu verwenden:
Onlineschalter
- Inhaltsverzeichnis Gemeinden, Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts
- Inhaltsverzeichnis Land
- Inhaltsverzeichnis Sektoren Unternehmen
- Internationale Bekanntmachungen für Auftraggeber "Sektoren Unternehmen"
- Internationale Bekanntmachungen für Auftraggeber Land, Gemeinden, Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts
Gesetze
Kundmachung Schwellenwerte ÖAWG Kundmachung Schwellenwerte ÖAWSG ÖAWG ÖAWSG ÖAWSV Mehr LinksAnsprechpersonen
-
Wendelin Lampert wendelin.lampert@regierung.li +423 236 6270
-
Dr. Andrea Quaderer andrea.quaderer@regierung.li +423 236 6278