Antragsstellung

Der Antrag auf Ausrichtung von Förderungsmitteln ist auf den amtlichen Formularen einzureichen. Der Antrag muss schriftlich, vollständig, unterschrieben und fristgerecht eingreicht werden.

  • Formular «Nachweis des Bürgerrechtes für liechtensteinische Staatsangehörige»
  • Wohnsitzbestätigung (Ausländer- und Passamt)
  • Formular «Bruttoerwerb» (Gemeinde)
  • Bestätigung des Amtes für Justiz über Grundeigentum im Inland (beider Ehegatten)
  • Grundbuchauszug
  • Vermasste Grundrisse (1:100) aus der Baueingabe
  • BGF-Schema/BGF-Berechnung
  • Flächenberechnung (Nettowohnfläche/Nebenfläche) gemäss WBFG
  • Stockwerkbegründung / Stockwerkreglement
  • Detaillierter Kostenvoranschlag bzw. Kaufvorvertrag oder Kaufvertrag
  • Finanzierungszusicherung der Bank 
  • Bei Objekten mit Gewerbe die Gewerbebewilligung

Erstellung eines Eigenheimes - Der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln ist vor dem Baubeginn zu stellen. Mit dem Bau darf erst nach Zustellung der Entscheidung über die Gewährung der Förderungsmittel begonnen werden.

Erwerb eines Eigenheimes - Der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln ist binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen.

Erneuerung eines Eigenheimes - Der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln ist im Hinblick auf die entsprechenden baulichen Massnahmen binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen.

Bei einer Nichtbeachtung der Antragsfristen geht der Förderungsanspruch verloren.