Grundsätze

Im Rahmen der Erstellung von konkreten elektronischen Dienstleistungen gelten folgende Grundsätze:

  • Freiwilligkeit: Der Kunde entscheidet selber, ob er die von der Landesverwaltung angebotenen elektronischen Dienstleistungen nutzen will oder nicht.
  • Einfachheit: Auf der Input- (z.B. Einreichung von Anträgen durch den Kunden) und der Outputseite (z.B. Zustellung von Produkten durch die Verwaltung) wird immer die einfachst mögliche Variante gewählt. Dieser Grundsatz bewirkt eine grösstmögliche Reduktion von Nutzungshürden und als Folge davon ein möglichst hohes Volumen mit grösstmöglicher Attraktivität und Akzeptanz.
  • Datenschutz: Der Kunde ist selber für die Datenspeicherung sowie die Aktualisierung von selbst erfassten Daten zuständig.
  • Vollmacht: Der Kunde kann Behörden ermächtigen, in seinem Namen Handlungen ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches der Behörde zu erledigen (z.B. Beschaffung eines Strafregisterauszugs im Namen des Kunden). Auf diese Weise kann er sich gewisse Arbeiten ersparen und einen schnelleren und einfacheren Verfahrensablauf ermöglichen.
  • Datenhoheit : Der Kunde entscheidet immer selber, wem er welche Daten bekannt gibt.
  • Sicherheit: Der Datenfluss zwischen Kunden und Verwaltung basiert auf einem gesicherten Weg. Ebenso kann insbesondere der Zugriff auf sensible Daten nur über einen gesicherten Datenzugriff erfolgen.