Datenschutzhinweis

Nachfolgend informieren wir, die Abteilung Kanzleidienste der Stabstelle Regierungskanzlei als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende, Vertragsparteien, Besuchende sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.

Aufgabenbereich

Die Abteilung Kanzleidienste ist sowohl Bewilligungsbehörde als auch Publikationsorgan der Regierung sowie nach dem Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) für die Registratur zuständig. Im Rahmen der Erfüllung der vielfältigen und verschiedensten Aufgaben kommt es auch zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zweck und Verarbeitungstätigkeiten

Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus der jeweils anfallenden Dienstleistung. Im Überblick finden sich hier Angaben über die von uns vornehmlich auszuübenden Verarbeitungstätigkeiten:

Vergabe von Bewilligungen:

·         Alkoholkonzessionen
·         Aufführungsbewilligungen für Veranstaltungen
·         Benützung Peter-Kaiser-Platz
·         Wappen und Farben Liechtensteins

Publikation von:

·         Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag
·         Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
·         Rechenschaftsberichte
·         Referendumsvorlagen
·         Staatskalender

Kunden-Schalterbereich

·         Telefonzentrale
·         Empfang Besuchende
·         Beglaubigungen

Registratur

·         Eingangsstelle für Unterlagen an die Regierung
·         Entgegennahme von Beschwerden an die Regierung
·         Bezug von Ausfertigungen, Ausdrucken gegen Gebühr

Kontrollaufgaben

·         im Zusammenhang mit den politischen Volksrechten, d.h. Wahlen und Abstimmungen

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind unter anderem wie folgt gesetzlich festgehalten:

Art. 19 Informationsgesetz betreffend Information der Bevölkerung, Art. 18 Informationsverordnung, Bezug Unterlagen zum Selbstkostenpreis.  Art. 19 Informationsverordnung, Information der Beteiligten. Art. 13a Abs. 2 Kundmachungsgesetz, Art. 2 Abs. 2 Rechtsvorschriften-Gebührenverordnung, Bezug von Informationen aus dem Landesgesetzblatt gegen Gebühr. Art. 5 E-Government-Verordnung, Ausgabe elektronisch beglaubigter Kopien. Art. 26 Verordnung über die Geschäftsordnung der Regierung, Registratur. Die genannten Artikel gelten betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten einzeln in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Bst. e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Bestellen Sie gegen Gebühren Druckerzeugnisse ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Bst. b) DSGVO, vorvertragliche und anschliessend vertragliche Massnahmen.

Werden die personenbezogenen Daten nicht auf Basis eines öffentlichen Auftrags verarbeitet, ist im Einzelfall die Rechtsgrundlage die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO. Dies zum Beispiel beim Bezug von Newslettern.

Weitere Angaben zu den Rechtsgrundlagen finden sie in der Datenschutzerklärung (Link setzen) der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

Kategorien personenbezogener Daten

Welche personenbezogenen Daten durch uns verarbeitet werden ist abhängig vom Bezug der jeweiligen Dienstleistung.

In der Regel werden vor allem bei gebührenpflichtigen und/oder bewilligungspflichtigen Dienstleistungen, zum Beispiel dem Bezug von Druckerzeugnissen oder dem Gesuch um einer oben genannten Bewilligung, folgende personenbezogenen Daten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet: Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Art der bezogenen Dienstleistung, Begründung Gesuchstellender, Rechnungsstellung.

Bei Kartenzahlung werden folgende Bankdaten verarbeitet: Kartendaten (IBAN bzw. Kontonummer und Bankleitzahl, Kartenverfallsdatum und Kartenfolgenummer), Zahlungsdaten (Betrag, Datum, Uhrzeit, Kennung des Kartenlesegeräts (Ort, Unternehmen und Filiale, in der Sie zahlen)).

Bei der Publikation von Externen Stellungnahmen zu Vernehmlassungen werden verarbeitet: Vorname, Name, gegebenenfalls Anschrift privat oder beruflich sowie gegebenenfalls Verbandszugehörigkeit. Zudem aufgrund Ihrer Angaben in der Vernehmlassung Ihre persönlichen Ansichten und Verlautbarungen zum jeweiligen Thema.

Beim Empfang Besuchender werden aus Sicherheitsgründen und zwecks Abholung folgende Daten erhoben: Vorname, Name, Angaben zum Termin bzw. gewünschten Gesprächspartner.

Beim Anruf in der Telefonzentrale: bei zu hinterlegenden Notizen sowie gegebenenfalls erforderlichen Rückrufen Ihre Telefonnummer, Vorname, Name, Angaben zum gewünschten Gesprächspartner.

Speicherdauer

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt.

Ist ausgeschlossen, dass Ihre personenbezogenen Daten noch zu Beweisführungszwecken oder ähnlichem benötigt werden, werden die Daten nach einem Jahr jeweils zum Jahressende gelöscht und/oder vernichtet.

Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen der Registratur sind in der Regel 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Prüfung als Archivgut mit der Weiterleitung an das Archiv oder aber der vollständigen Löschung. Unterlagen aus Verwaltungsverfahren, zum Beispiel Beschwerden, können bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, bevor die Archivgut-Prüfung erfolgt.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung