Ergotherapeut

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung von aktiven und passiven Bewegungstherapien

Fachliche Eignung/Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Ergotherapeuten besitzt, wer:

a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Ergotherapie nachweist oder einen gleichwertigen Fähigkeitsausweis vorlegt und

b) eine zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit in einem Spital, einer Einrichtung für Ergotherapie oder bei einem freiberuflich tätigen Ergotherapeuten nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 39 bis 40.

Ansprechpersonen