Aufgabengebiet

Das Grundbuch ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register, in welches Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte zur Gewährleistung grösstmöglicher Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr eingetragen werden.

Die Abteilung Grundbuch ist beim Amt für Justiz angesiedelt und befindet sich in Vaduz. Das Fürstentum Liechtenstein besteht aus einem einzigen Grundbuchkreis. Die Landesfläche von 160 Quadratkilometern ist in ca. 40'000 Parzellen aufgeteilt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist für jede Gemeinde ein besonderes Hauptbuch mit selbständiger Nummerierung angelegt.

Das Grundbuch besteht aus:

  • dem Hauptbuch
  • dem Tagebuch
  • den das Hauptbuch ergänzenden Plänen
  • den Belegen und
  • den Grundstücksbeschreibungen

Aufgaben der Abteilung Grundbuch sind die Anlage und Nachführung des Grundbuchs für das ganze Land nach den Vorschriften des Sachenrechts und der Grundbuchverordnung. Die Hauptaufgaben sind:

  • Eintragungen im Grundbuch
  • Grundbuchbereinigungen
  • Erstellen von Grundbuchauszügen und Amtsbestätigungen
  • Erstellung von Grundpfandtiteln
  • Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen

Aufsichtsbehörde ist die Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Rechtsmittel gegen Verfügungen des Amtes können beim Amt für Justiz oder bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten eingebracht werden.