eAuslosung

Nachfolgend informieren wir, das Ausländer- und Passamt (APA) als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende, Vertragspartner, sowie weitere von der Datenverarbeitung betroffene Personen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzliche Auftrag zu erfüllen, der uns obliegt. Dieser umfasst Ihre Teilnahme an der Auslosung der Aufenthaltsbewilligung (B) sowohl an der Vor- und Schlussauslosung. Die Ausgelosten der Vorauslosung haben bei Erfüllung der Voraussetzungen jeweils die Möglichkeit, an der Schlussauslosung teilzunehmen.

Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:

  • Entgegennahme der Anmeldungen für die Vor- und Schlussauslosung;
  • Kontrolle der Daten der Anmeldungen (Teilnahmevoraussetzungen, Einhaltung der Fristen);
  • Kontrolle und Entgegenname der Teilnahmegebühren;
  • Durchführung der Vor- und Schlussauslosung;
  • Benachrichtigung der gezogenen und nichtgezogenen Personen sowie Teilnehmenden bei Nichterfüllung der Voraussetzungen oder Vorliegen von Ausschlussgründen;
  • Beschwerdeverfahren.

Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den folgenden Gesetzen und Verordnungen festgehalten:

  • Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (PFZG), Abschnitt V, Teil B Auslosungsverfahren Art. 37 – Art. 39, Art. 61 Rechtschutz, Art. 58 und Art. 69 und Art. 20 Abs. 1 Bst. a;
  • Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (PFZV), Abschnitt IV, Teil B Auslosungsverfahren Art. 23 – Art. 31;
  • Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht Art. 11.

Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:

Anmeldung zur Vorauslosung

Angabe der Bewerbergruppe (Erwerbstätige oder Nicht-Erwerbstätige), Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, vollständige Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Angabe, ob eine Vollmacht vorliegt, wenn ja: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und entsprechende Vollmacht.

Anmeldung zur Schlussauslosung

Gleich wie bei der Vorauslosung. Zusätzlich werden folgende Daten erhoben: Geburtsname, Geburtsort und -land, Zivilstand, bei Vorstrafen: aktueller Strafregisterauszug, Dauer der geplanten Wohnsitznahme in FL, Telefonnummer, Personalangaben Vater und Mutter, Personalangaben des Partners, Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte, Nachweis Erwerbstätigkeit (mit Erwerbstätigkeit) und Nachweis Vermögen (ohne Erwerbstätigkeit).

Wir übermitteln Ihre Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an andere öffentliche Stellen. Als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten kommen in Betracht:

Liechtensteinische Landespolizei, Fürstliches Landgericht, Liechtensteinische Landeskasse.

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt. Die Löschkonzepte sehen wie folgt aus: Alle eingereichten Daten der Teilnehmer werden bei Nichtziehung nach der Ziehung spätestens nach 14 Tagen gelöscht. Eine Liste der teilnehmenden Personen wird geführt und nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Eingereichte Daten von gezogenen Teilnehmern werden zum Zweck der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gespeichert und weiterverarbeitet.

Rechte der betroffenen Personen

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen aus dem Datenschutz verschiedene Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertrag-barkeit, Widerspruch, Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Sie können die Ausübung Ihrer Rechte als formlosen Antrag bzw. Gesuch und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Empfohlen wird jedoch, den Antrag bzw. das Ge-such schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form einzureichen.

Recht auf Auskunft

Mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können Sie als betroffene Person von dem für die Da-tenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten beim Verantwortlichen über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.

Zudem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, z.B. über die Verarbeitungs-zwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden.

Durch das Auskunftsrecht werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und auf-grund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.

Recht auf Berichtigung

Wenn Sie feststellen, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO deren unverzügliche Berichtigung gegenüber dem Verantwortlichen verlangen. Unverzüglich meint eine nicht- schuldhafte Verzögerung des Verantwortlichen, das bedeutet, mit einem gewissen Zeitaufwand für die Bearbeitung des Gesuchs muss gerechnet werden.

Recht auf Löschung

Mit dem Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO können Sie grundsätzlich die unverzügliche Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten beim Verantwortlichen verlangen, sofern einer der Gründe aus Art. 17 Abs. 1 a) bis f) vorliegt, z.B. die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr not-wendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, erfolgreicher Widerspruch eingelegt wurde, die Verarbeitung unrechtmässig erfolgte, etc.

Dem Löschungsanspruch können allerdings Ausnahmen entgegenstehen, die in Art. 17 Abs. 3 DSG-VO gelistet sind. Regelmässig zu prüfen hat der Verantwortliche, ob gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder das Archivgesetz einer Löschung widersprechen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, die in den Buchstaben a) bis d) des Artikels gelistet sind. Wenn Sie z.B. die Berichtigung Ihrer falschen Daten verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, muss die Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen bis zum Ab-schluss seiner Prüfung eingeschränkt werden. Weiterhin muss die Verarbeitung eingeschränkt wer-den, wenn Sie wegen ungerechtfertigter Verarbeitung die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen. Auch ist die Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche Ihre Daten zwar nicht mehr für eigene Zwecke benötigt, Sie diese aber noch für die Verfolgung eigener Ansprüche nutzen möchten.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Haben Sie Ihre Daten dem Verantwortlichen bereitgestellt, können Sie nach Art. 20 DSGVO verlangen, dass Sie diese Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format herausgegeben bekommen. Damit soll Ihnen die eigene Übermittlung zu einem anderen Verantwortlichen erleichtert werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt, wenn die Verarbeitung aufgrund Einwilligung oder Vertrag basiert und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgte.

Recht auf Widerspruch

Art. 21 Abs. 1 DSGVO gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation-on ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmässige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen, sofern Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten eine erfolgte Interessenabwägung seitens dem Verantwortlichen ist, dessen Interessen bei der vorgenommenen Abwägung überwogen haben.

Recht auf Beschwerde

Sofern Sie als von der Datenverarbeitung betroffene Person der Annahme sind, dass eine unrechtmässige Datenverarbeitung vorliegt, können Sie jederzeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

Beschwerderecht und Kontaktdaten Datenschutz - Aufsichtsbehörde

Die in Liechtenstein zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Datenschutzstelle mit den Kontaktdaten:

Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein
Städtle 38
Postfach 684
FL-9490 Vaduz

Telefon: +423 236 60 90

E-Mail: info.dss@llv.li

Webseite: www.datenschutzstelle.li

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

Kontaktdaten:

Ausländer- und Passamt (APA)
Städtle 38
Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 61 41
E-Mail: dsk.apa@llv.li oder info.apa@llv.li;