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Postdienste und Paketzustelldienste

Im Bereich der Postdienste und Paketzustelldienste ist das Amt für Kommunikation (AK) die Regulierungs-, Aufsichts- und Verwaltungsbehörde und zuständig für den Vollzug und die Aufsicht nach dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz.

Als Regulierungsbehörde fördert und überwacht das AK einen wirksamen Wettbewerb im Postbereich. Dazu führt es im Rahmen der übertragenen Marktüberwachungsbefugnisse insbesondere Marktanalysen durch und ordnet Massnahmen an, deren Einhaltung überwacht wird. 

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