Breitband / Glasfaserausbau FTTH

Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben gemäss Artikel 5 des Gesetzes über die LKW (LKWG) und ihrer Eignerstrategie den liechtensteinischen Diensteerbringern eine bedarfsgerechte Netzinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren Kunden qualitativ hochwertige und moderne Dienstleistungen anbieten können (Telefonie, Standortvernetzung, Breitbandinternet, TV, Mobilfunk, usw.).

In den letzten Jahren ist eine starke und stetige Zunahme beim Datenverbrauch sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld zu beobachten und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Das Kupfernetz (Kupferdoppelader, Koax) als Trägermedium für den Datenverkehr vermag dieser Entwicklung mittel- bis langfristig nicht mehr standzuhalten.

Landesweiter Glasfaserausbau, Abschaltung Kupfernetze

Aus diesem Grund wurde der Beschluss gefasst, dass die LKW in Abstimmung mit den im Fürstentum tätigen Diensteanbietern einen flächendeckenden und gebietsweisen Ausbau mit Glasfaser vornehmen, alle rund 11'200 Gebäude erschliessen und die alten Kupfernetze schrittweise ausser Betrieb nehmen. Durch die Verlegung der Glasfaser bis in die Wohn- und Geschäftshäuser wird der langfristige Bedarf an Bandbreite befriedigt und die Standortattraktivität gesichert. Durch die sukzessive Abschaltung der Kupfernetze werden sich für die LKW und die Diensteanbieter zusätzlich auch betriebliche Effizienzvorteile ergeben, was letztendlich den Endnutzern zugutekommen wird.

Punkt-zu-Punkt (Point-to-Point, P2P) FTTB

Die von den LKW angewendete Netzarchitektur beruht auf dem „Punkt-zu-Punkt FTTB“ Konzept (FTTB: Fibre to the Building). Das heisst, dass von der Anschlusszentrale bis zu jedem Gebäudeanschluss pro Nutzungseinheit (Industrie- / Büroräumlichkeit / Wohnung) jeweils zwei dedizierte Glasfasern «Punkt-zu-Punkt» von den LKW bereitgestellt werden. Für die Erstellung der Gebäudeverkabelung vom FTTB-Netzabschlusspunkt im Gebäude bis zur optischen Telekommunikationssteckdose (Optical Telecommunication Outlet, OTO) in den Nutzungseinheiten ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich. Die Gebäudeverkabelung ergänzt die P2P-FTTB zu einer P2P-FTTH Netzarchitektur (Fibre to the Home).

Jeder Serviceprovider kann somit den vom Kunden bestellten Dienst über eine ungeteilte Faser erbringen. Dadurch kann der Serviceprovider den Glasfaseranschluss unabhängig betreiben und jede gewünschte Technologie einsetzen. Dies ist maximal zukunftssicher, innovations- und wettbewerbsfördernd.

Zeitplan

Der Ausbaugrad des landesweiten Glasfasernetzes liegt bei über 99%. Dieser Wert bezieht sich auf ca. 26’000 zu erschliessende Nutzungseinheiten. Nach dem Anschluss der letzten Einheiten verfügen alle Nutzungseinheiten im Land – ohne Diskriminierung hinsichtlich Standort oder Gebäudegrösse – über einen Glasfaseranschluss. Die Ausserbetriebnahme und Umrüstung der letzten Kupferanschlüsse wird Anfang 2024 erledigt sein.

Stand: Dezember 2023

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