Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen unterstellt.
In ihr Aufgabengebiet fällt die Erhebung der Steuern nach dem Steuergesetz (Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Ertragssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien) sowie dem Mehrwertsteuergesetz. Zudem ist die Steuerverwaltung zuständig für den Austausch von Informationen mit ausländischen Steuerbehörden aufgrund der abgeschlossenen Abkommen im Bereich der Steuern. Die Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA) liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Steuerverwaltung.
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