Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
Nothelferkurs
Dem erstmaligen Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 muss der Gesuchsteller eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen (Nothelferausweis). Für die Kategorien M, G und F wird kein Nothelferausweis benötigt
Gültigkeit
Der Kurs ist 6 Jahre gültig. Abgelaufene Kurse werden nicht mehr akzeptiert.
Kursangebot
Betreffend dem akutellen Kursangebot setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Samariterverein in Verbindung (www.samariter.li).
Kursbefreiung
- Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen;
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte;
- Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis;
- Instruktoren von Nothelferkursen;
- weitere Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch eine anerkannte Stelle erbringen
- Personen, die einen ausländischen Führerausweis umtauschen.