Kontrollfahrt
Allgemein
Alle Inhaber eines Führerscheins der untenstehend nicht aufgelisteten Staaten müssen eine Kontrollfahrt beim Amt für Strassenverkehr absolvieren. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gesuchsformular inkl. Sehtest (ohne Nothelferausweis)
- Deutsche Übersetzung des ausländischen Führerausweises von einem anerkannten Übersetzungsbüro
Befreit sind Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
sowie
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Tunesien, USA.
Alle nicht aufgeführten Länder müssen eine Kontrollfahrt absolvieren
Ausländische Führerausweise mit berufsmässigen Kategorien (Kategorie C, C1 und D, D1)
Keine Kontrollfahrt aber eine Theorieprüfung zum berufsmässigen Führen von Motorfahrzeugen müssen absolviert werden bei Führerausweisen aus:
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Tunesien, USA.
Kreisschreiben bezüglich Führerausweise von Personen mit Wohnsitz im Ausland