Fahreignung
Die Abteilung Administrativmassnahmen des Amtes für Strassenverkehr überweist Fahrzeugführer für medizinische Abklärungen an den Amtsärztlichen Dienst beim Amt für Gesundheit. Dabei geht es häufig um Alkohol oder Betäubungsmittel am Steuer, Fahren unter Medikamenteneinfluss oder Verdacht auf krankheitsbedingte Einschränkung der Fahreignung.