Rezepte für Arzneimittel und Medizinprodukte

Wurde einer Person aus dem EU-/EWR-Ausland ein Arzneimittel oder Medizinprodukt (Pflaster, Verbände, etc.) verschrieben, ist es möglich, diese Verschreibung auch in Liechtenstein einzulösen.

Die Nichtanerkennung der Verschreibungen ist nur zulässig, wenn Zweifel an Echtheit (Fälschung), Inhalt oder Verständlichkeit einer solchen Verschreibung bestehen.

Die Verschreibung muss die Vorgaben der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU erfüllen.