Wildtiere, private und gewerbsmässige Haltung
Als Wildtiere gelten alle Tiere ausser den Haus- und Heimtieren.
Zum Schutz der Wildtiere unterstellt der Gesetzgeber ihre Haltung einer Bewilligungspflicht. Diese gilt für alle gewerbsmässigen Wildtierhaltungen. Für die private Wildtierhaltung bezeichnet die Tierschutzverordnung die Wildtiere, für deren Haltung es einer Bewilligung bedarf (Art. 89 Tierschutzverordnung).
Da Wildtiere besondere Anforderungen an den Ausbildungsstand des Tierhalters und die spezifischen Haltungsbedingungen wie Unterbringung, Pflege, Fütterung, etc. stellen, wird zu ihrem Schutz das Vorhandensein dieser Voraussetzungen mit einem speziellen Bewilligungsverfahren überprüft.
Die Tierschutzverordnung regelt dabei folgende Aspekte im Detail:
- Voraussetzungen der Bewilligung
- Bewilligungsgesuche
- Ausbildungsvoraussetzungen
- Inhalt der Bewilligung
- Beizug von Fachpersonen
- Notwendige Gutachten
- Kontrollen und Meldungen
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