Tierschutzmeldung an das ALKVW
Haben Sie den Verdacht, dass eine Tierhaltung gegen die Tierschutzvorschriften verstösst? Oder haben Sie die Missachtung von Tierschutzvorschriften beobachtet? Sie können uns Ihre Beobachtungen melden. Füllen Sie dazu das Formular Tierschutzmeldung aus. Wir klären den Sachverhalt ab, führen nötigenfalls Kontrollen durch und leiten die notwendigen Massnahmen ein.
Vertrauliche Behandlung
Meldungen werden vertraulich behandelt. Zudem können wir meldenden Personen aus Gründen des Amtsgeheimnisses keine Einzelheiten zu erfolgten Kontrollen und getroffenen Massnahmen mitteilen.
Tierschutzgesetzgebung definiert Minimalanforderungen
Beachten Sie, dass die Tierschutzgesetzgebung die Minimalanforderungen festlegt und nicht unbdingt die ideale Tierhaltung. Informationen zu den Anforderungen finden Sie im Bereich Nutztiere bzw. im Bereich Heimtiere des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Onlineschalter
Haltung von Pferden / Kurzinformation Haltung von Rindvieh / Kurzinformation Haltung von Schafen / Kurzinformation Haltung von Schweinen / Kurzinformation Haltung von Ziegen / KurzinformationGesetze
Artenschutzverordnung Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren, Verordnung Haltung von Nutztieren und Haustieren, Verordnung Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen, Verordnung Landwirtschaftliche FörderungskürzungsverordnungAnsprechpersonen
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Dr.med.vet. Werner Brunhart Werner.Brunhart@llv.li +423 236 7318