Tiere und Tierprodukte, Einfuhr/Ausfuhr
Die Regelung der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten fällt in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Grundlage dafür bildet der Zollvertrag mit der Schweiz, der die schweizerischen Bundesbehörden als verantwortlich für den grenzüberschreitenden Verkehr erklärt. Für das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Dabei sollen Tiergesundheit, Tierschutz, Konsumentenschutz sowie Artenschutz an der Grenze gewährleistet werden.
Deswegen benötigen Sie vor dem Grenzübertritt, wo dies vorgesehen ist, spezifische Bewilligungen und unterliegen Kontrollen. Sie können und sollen sich daher rechtzeitig informieren und beraten lassen. Die massgeblichen Bestimmungen betreffen zwei unterschiedliche Arten von Aktivitäten:
- Die Bestimmungen , die sich vorwiegend auf den berufsmässigen Import und Export von Tieren und tierischen Produkten beziehen. Diese richten sich an die entsprechenden Fachleute.
- Bestimmungen für das breite Publikum. Sie regeln den Reisendenverkehr, bei dem Reisende meist Haustiere, Produkte tierischer Herkunft (z.B. Trockenfleisch) oder Pflanzen auf ihren Reisen in andere Staaten mitnehmen.
Gesetze
Verordnung des EDI über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU-EDI) Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU) Artenschutzverordnung Einfuhr von Heimtieren (EHtV), Verordnung Kontrollen im Rahmen des Artenschutz-Übereinkommens, VerordnungAnsprechpersonen
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Dr.med.vet. Werner Brunhart Werner.Brunhart@llv.li +423 236 7318