Reisen mit Heimtieren
Häufig werden Haustiere, vor allem Hunde mit auf Reisen genommen. Ein Heimtierausweis, der die eindeutige Identifizierung von Hund, Katze oder auch Frettchen ausweist, deren vorschriftskonforme Schutzimpfung gegen Tollwut und im Bedarfsfall weitere Befunde und Atteste enthält, bietet im Regelfall Gewähr für den problemlosen Grenzübertritt nach und zwischen den Ländern der EU.
Sie finden Aufschluss über die für verschiedene Destinationen zusätzlich zu beachtenden Bestimmungen und die zu berücksichtigenden tierseuchenpolizeilichen Vorschriften für die Rückreise aus bestimmten Ländern in den nachstehenden Dokumenten.
Weitere Informationen
Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Broschüre "Ich reise mit Hund oder Katze"
Broschüre "Auf Reisen; Wichtiges über Tiere, Lebensmittel und Souvenirs"
Broschüre "Reiseandenken ohne Bedenken"
Gesetze
Verordnung des EDI über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU-EDI) Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU) Artenschutzverordnung Einfuhr von Heimtieren (EHtV), Verordnung Kontrollen im Rahmen des Artenschutz-Übereinkommens, VerordnungAnsprechpersonen
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Dr.med.vet. Werner Brunhart Werner.Brunhart@llv.li +423 236 7318