Schutzgebiete und -Objekte
Die wissenschaftliche Grundlage zur Erstellung des Inventars der Naturvorrangflächen liefert die Naturkundliche Forschung im Fürstentum Liechtenstein. Das Inventar beinhaltet folgende Schutzgebiete und Objekte:
- Schützenswerte Lebensräume
- Schützenswerte Landschaften
- Schützenswerte Waldstandorte
- Schützenswerte Naturdenkmäler
Diese Gebiete und Objekte sind rechtlich nicht geschützt. Das Naturvorrangflächeninventar ist jedoch behördenanweisend und bei Eingriffen in Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Ausserdem bildet das Inventar die wichtigste Grundlage zur Ausscheidung der rechtlichen geschützten Gebiete und Objekte:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Pilzschutzgebiete
- Pflanzenschutzgebiete
- Magerstandorte
- Waldreservate und Sonderwaldflächen
Das Inventar der Naturvorrangflächen wird zurzeit überarbeitet und ist anschliessend digital vorhanden. Bis dahin kann es beim AU eingesehen werden. Alle Schutzgebiete und Objekte des Inventars sowie die rechtlich geschützten Gebiete und Objekte sind auch auf dem öffentlichen Geodatenportal einsehbar.
Gesetze
Alpenrosen, Steinrosen und der blauen Alpen-Akelei, Verordnung zum Schutz Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung Magerwiesen, Verordnung Naturschutzgebiet "Äulehäg" in Balzers, Verordnung Naturschutzgebiet "Birka" in Mauren, VerordnungAnsprechpersonen
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Oliver Müller Oliver.Mueller@llv.li +423 236 6409