Jagdausbildung
Durchführung der Prüfung
Jagdeignungs- und Jagdaufseherprüfung sind vor einer von der Regierung bestellten Jagdprüfungskommission abzulegen. Die Prüfung wird in der Regel alle 3 Jahre durchgeführt.
Beide Prüfungen bestehen jeweils aus einer praktischen Waffenhandhabung, einer Schiessprüfung sowie dem darauf folgenden theoretischen Teil.
Prüfungsreglement
Die Jagdprüfungskommission erstellt jeweils vor der Ausschreibung der Prüfungen ein Prüfungsreglement Dieses beinhaltet insbesondere Bestimmungen, die für die Durchführung und das Bestehen der Jagdeignungsprüfung und Jagdaufseherprüfung notwendig sind, sowie ein detailliertes Stoffprogramm , das den für die Prüfungen massgebenden Prüfungsstoff umfasst.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Jagdeignungs- und Jagdaufseherprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung von Hegestunden in den Bereichen Jagd, Waldwirtschaft und Naturschutz. Das Mindestalter für das Ablegen der Jagdprüfung beträgt 18 Jahre.
Vorankündigung
Die Jagdprüfungen werden ein Jahr vor deren Durchführung unter Angabe der Bedingungen in den Landeszeitungen veröffentlicht.
Ankündigung der Jagdprüfung
Die Jagdprüfungen werden jeweils drei Monate vor deren Durchführung im Amtsblatt angekündigt.
Ansprechpersonen
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Wolfgang Kersting Wolfgang.Kersting@llv.li +423 236 6415