Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter
Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis (SKN) über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben. Als Nachweis gilt in diesem Fall ausnahmslos nur die Vorlage einer Hundesteuerrechnung und/oder die Registrierung eines Hundes bei der Heimtierdatenbank AMICUS.
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