Sozialverträglichkeitsprüfung
Nachdem Sie im Besitz einer gültigen Haltebewilligung für ihren potentiell gefährlichen Hund sind, so untersteht dieser ab dem vollendeten 9. Lebensmonat der besonderen Anlein- und Maulkorbpflicht.
Durch die erfolgreiche Ablegung der Sozialverträglichkeitsprüfung können Sie Ihren Hund von der besonderen Anlein- und Maulkorbpflicht befreien. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Leinenführigkeit
- Abrufbarkeit
- Verharren am Ort in Abwesenheit des Halters.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Amtsstelle.
Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Antragsformular. Nach Prüfung des Antrages setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Gesetze
Halten von Hunden, Verordnung Hundegesetz Tierschutz, Gesetz vom 23. September 2010 Tierschutz, Verordnung Tierschutzgesetz (CH)Ansprechpersonen
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Karin Kindle Karin.Kindle@llv.li +423 236 7319