Haltebewilligung - Antrag und notwendige Unterlagen
Zur Erlangung einer Haltebewilligung sind folgende Schritte notwendig:
Ausfüllen des Antrages zur Erteilung einer Haltebewilligung nach der Hundegesetzgebung |
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, müssen folgende Angaben zum Hund vorliegen:
Zudem müssen nachstehende Unterlagen mit dem Antragsformular eingereicht werden:
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Absolvierung der Sachkundeprüfung
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Der eingereichte Antrag mit den zugehörigen Unterlagen wird durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen geprüft. Sind keine Einwände oder weitere Abklärungen notwendig, erhalten Sie die Einladung zur Sachkundeprüfung. WICHTIG: Erst nach erfolgreich absolvierter Sachkundeprüfung erfolgt die Erteilung der Haltebewilligung. Die Übernahme des Hundes darf erst nach Vorliegen dieser Bewilligung erfolgen! |
Gesetze
Halten von Hunden, Verordnung Hundegesetz Tierschutz, Gesetz vom 23. September 2010 Tierschutz, Verordnung Tierschutzgesetz (CH)Ansprechpersonen
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Karin Kindle Karin.Kindle@llv.li +423 236 7319