Höhe der Prämienverbilligung
Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie nach der Kostenbeteiligung des Vorjahres, die von der versicherten Person entrichtet wurde. Der Subventionssatz basiert auf dem massgebenden Erwerb. Es wird zwischen zwei Stufen unterschieden:
Es wird jener Prämienanteil subventioniert, welcher von der versicherten Person bezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass von der mit der Krankenkasse vereinbarten Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei Erwerbstätigen oder arbeitslos gemeldeten Personen der Arbeitgeberbeitrag bzw. der Beitrag der Arbeitslosenkasse (Erwachsene CHF 152.00 / Jugendliche CHF 76.00) in Abzug gebracht wird.
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