Dispensen

Die in einen öffentlichen Kindergarten oder eine öffentliche Schule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler müssen den Unterricht und die Schulveranstaltungen regelmässig und pünktlich besuchen. Die Unterrichtszeiten sind im Stundenplan der Schule und die Schul- und Ferientage im amtlichen Ferienkalender (71 kb) des Schulamtes verbindlich festgelegt.

Die Dispensation vom Unterricht bedarf einer vorgängigen Bewilligung durch die Schule. Zuständig ist die Schulleitung. Sie kann die Zuständigkeit für ein Fernbleiben bis zu drei Tagen an die Klassenlehrpersonen übertragen. 

Die detaillierten Informationen finden Sie hier.