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Schulisch organisierte Grundbildung (SOG)

Schulisch organisierte Grundbildungen / staatlich anerkannte Lehrberufe

Bei gewissen Berufen ist es möglich, den Abschluss der beruflichen Grundbildung in einem schulischen Vollzeitangebot zu erwerben. Es kann sich um ein Bildungsangebot einer privaten oder öffentlichen Schule, ggf. Lehrwerkstätte, handeln.

Wer ein schulisches Vollzeitangebot besucht, absolviert während der Dauer der beruflichen Grundbildung ein Praktikum und erhält dadurch die praktischen Fertigkeiten vermittelt.

In den nachfolgenden staatlich anerkannten Lehrberufen können Antragsteller/innen, auf Basis der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV), bei Erfüllung von geforderten Grundvoraussetzungen, finanziell unterstützt werden. Es sind dies:

  • Bekleidungsgestalter/in FZ
  • Fotograf/in FZ
  • Grafiker/in FZ
  • Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau FZ
  • Med. Praxisassistent/in FZ (ab Schuljahresbeginn 2018/19)

Zur vorgängigen Klärung der Erfüllung der geforderten Grundvoraussetzungen wenden Sie bitte frühzeitig (d.h. mindestens 1 Jahr vor Ausbildungsstart bzw. Schuljahresbeginn) an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.

Für weitere Informationen und zur Abklärung der geforderten Grundvoraussetzungen steht das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung / Tel. +423 / 236 72 00 gerne zur Verfügung.