Abfall
Abfälle sind vom Besitzer gesetzeskonform zu entsorgen, wobei die Kosten der Verursacher trägt. Wer gewerbsmässig Abfälle entgegennimmt, zwischenlagert, behandelt usw. benötigt eine Bewilligung des Amtes für Umwelt. Abfallimporte oder -exporte müssen vorgängig durch das Amt für Umwelt notifiziert werden.
Wann werden meine Abfälle abgeholt?
Der Abfallkalender gibt Ihnen Auskunft.
Wohin mit den Abfällen?
Der Entsorgungswegweiser hilft weiter:
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen im Entsorgungswegweiser präsent sein, dann melden Sie sich heute noch unter info@abfall.ch an.
Weitere Informationen
- Abfall, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Exportbewilligungen (BAFU)
- Kompostformum Schweiz
- United Nations Environment Programme (UNEP)
Gesetze
Ansprechpersonen
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Sven Bürzle Sven.Buerzle@llv.li +423 236 6187