Zahlungserleichterungen
Bedeutet die Tilgung des Darlehens eine erhebliche Härte, kann das Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle Wohnbauförderung, als Überbrückungsmassnahme über Antrag Zahlungserleichterungen (kleinere Tilgungsraten, Stundung) bewilligen.
Link zum Onlineformular Zahlungserleichterung / Fristverlängerung / Stundung
Onlineschalter
Wohnbauförderung, Antrag