Zahlungserleichterungen
Bedeutet die Tilgung des Darlehens eine erhebliche Härte, kann das Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle Wohnbauförderung, als Überbrückungsmassnahme über Antrag Zahlungserleichterungen (kleinere Tilgungsraten, Stundung) bewilligen.
Antrag auf Zahlungserleichterung