Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Ausrichtung von Förderungsmitteln ist auf den amtlichen Formularen einzureichen.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben werden:
- Formular «Nachweis des Bürgerrechtes für liechtensteinische Staatsangehörige»
- Wohnsitzbestätigung (Ausländer- und Passamt)
- Formular «Bruttoerwerb» (Gemeinde)
- Bestätigung des Amtes für Justiz über Grundeigentum im Inland (beider Ehegatten)
- Grundbuchauszug
- Vermasste Grundrisse (1:100) aus der Baueingabe
- BGF-Schema/BGF-Berechnung
- Flächenberechnung (Nettowohnfläche/Nebenfläche) gemäss WBFG
- Stockwerkbegründung / Stockwerkreglement
- Detaillierter Kostenvoranschlag bzw. Kaufvorvertrag oder Kaufvertrag
- Finanzierungszusicherung der Bank
- Bei Objekten mit Gewerbe die Gewerbebewilligung
Der Antrag muss schriftlich, vollständig, unterschrieben und fristgerecht eingreicht werden