Jährliche Amortisation
Die Amortisation des zinslosen Darlehens beginnt unter Vorbehalt der Vermietung des Objektes im fünften Jahr nach der Auszahlung des Darlehens.
Bei einem Einkommen bis CHF 100'000.- beträgt die jährliche Amortisationsrate 3 % des zinslosen Darlehens. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige Kind sowie für jedes volljährige, nicht erwerbstätige Kind, das eine Schule besucht, sich in einer Berufslehre befindet oder dauernd erwerbsunfähig ist, sofern der Antragsteller für den Unterhalt des Kindes aufkommt um CHF 5'000.-. Das Einkommen von Personen, die miteinander verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, wird zusammengerechnet.
Empfänger von Förderungsmitteln, die während der Laufzeit des Darlehens die Einkommensgrenze überschreiten, haben ihren Einkommensverhältnissen entsprechend höhere jährliche Tilgungsraten zu leisten.
Die jährliche Tilgungsrate für zinslose Darlehen beträgt bei einem Einkommen:
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Der Prozentsatz bezieht sich immer auf das ursprünglich ausbezahlte Darlehen.
Bedeutet die Tilgung des Darlehens eine erhebliche Härte, kann das Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle Wohnbauförderung, als Überbrückungsmassnahme über Antrag Zahlungserleichterungen (kleinere Tilgungsraten oder eine Stundung) bewilligen.
Mehr Informationen in der Wohnbauförderungsverordnung.