Schenkung
Mit dem Schenkungsvertrag verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten das Eigentum an einem Grundstück zu übergeben. Der Beschenkte hat die Schenkung ausdrücklich anzunehmen.
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
Merkblatt
Erfordernisse an Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge
Links
Informationen zu den Gebühren der Grundverkehrskommission.
Das Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.