Tausch
Mit dem Tauschvertrag verpflichten sich die Parteien, dem Vertragspartner das Eigentum an einem Grundstück oder einen Teil davon zu verschaffen, wobei die beiden Leistungen in einem Austauschverhältnis stehen. Im Gegensatz zum Kauf gilt beim Tausch der Grundsatz "Ware gegen Ware".
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
Merkblatt
Erfordernisse an Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge
Links
Informationen zur Grundstücksgewinnsteuer und über die Gebühren der Grundverkehrskommission.
Das Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.