Kauf
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der/die Verkäufer/in, dem/der Käufer/in das Grundstück zu übergeben und ihm/ihr das Eigentum daran zu verschaffen. Der/die Käufer/in hat dem/der Verkäufer/in dafür einen Kaufpreis zu bezahlen.
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
Merkblatt
Erfordernisse an Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge
Links
Informationen zur Grundstücksgewinnsteuer und zu den Gebühren der Grundverkehrsbehörde
Die Abteilung Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.