Kauf
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Grundstück zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer hat dem Verkäufer dafür einen Kaufpreis zu bezahlen.
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
Merkblatt
Erfordernisse an Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge
Links
Informationen zur Grundstücksgewinnsteuer und über die Gebühren der Grundverkehrskommission.
Das Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.