Begründung von Stockwerkeigentum
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die Räume müssen in sich abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben. Das als Stockwerkeigentum bezeichnete Recht umfasst demnach immer zwei Komponenten:
- ein Teileigentumsrecht (Quote) an der ganzen Liegenschaft in der Art des Miteigentums
- ein Nutzungsrecht an einzelnen Teilen eines Gebäudes, das untrennbar mit dem Miteigentumsanteil verbunden ist.
Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Jeder Stockwerkeigentümer kann verlangen, dass für die Verwaltung und Benutzung ein Reglement aufgestellt und im Grundbuch angemerkt wird.
Öffentliche Beurkundung
Für die Begründung von Stockwerkeigentum und deren Abänderung ist die öffentliche Beurkundung Formerfordernis.
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
Die Pläne zur Begründung von Stockwerkeigentum sind wie folgt einzureichen (siehe Merkblatt):
Onlineschalter
Grundbuchauszug, Bestellung