Thermische Sonnenkollektoren
Thermische Sonnenkollektoren zur Erwärmung des Brauchwassers
Dokumente/ Tools/ Karten
Förderantrag Thermische Sonnenkollektoren, Stand 01.03.2020
oder Onlineschalter
Bauabschlussbescheinigung SK Bauabschluss, Stand 15.03.2021
> Einreichung bei der Energiefachstelle: Förderantrag und Bauabschlussbescheinigung sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Merkblatt Heizband Heizband, Stand 15.03.2021 Gemeindeförderung: Förderbroschüren Lageplan Amtliche Vermessung, Landeskarte, Luftbilder Merkblatt Heizband Rohrbegleitheizung
Förderhöhe
- 250.- CHF/m2 Bruttokollektorfläche
- max. 3.6 m2 pro Person
- Heizunterstützung: Werden thermische Sonnenkollektoren darüber hinaus nachweislich zu einem erheblichen Teil zur Heizunterstützung eingesetzt, kann dieser Anteil subsidiär im Rahmen der Förderung von Haustechnikanlagen berücksichtigt werden.
Gemeindeförderung
Die Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen. Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von bis zu 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an.
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen, welche die Gemeinden vornehmen, finden Sie die Fördersätze / Gemeindehöchstgrenzen/ etc. meist auf deren Webseiten in der Förderbroschüre: weiterlesen...
Auflagen/ Voraussetzungen
15.03.2021
- Es sind ausschliesslich neue, dem aktuellsten Stand der Technik entsprechende Anlagen und Anlagenkomponenten sowie Geräte einzusetzen.
Die Warmwasseraufbereitung hat primär mit der geförderten Haustechnikanlage, thermischen Sonnenkollektoren oder einem Wärmepumpenboiler zu erfolgen. Reine Elektroboiler sind bei geförderten Anlagen nicht gestattet.
- Elektrisch betriebene Rohrbegleitheizungen und Warmwasser-Zirkulationssysteme sind mit einer Schaltuhr, im Idealfall über eine allpolige Trennstelle (Steckdose) anzuschliessen. Dies weil Rohrbegleitheizungen grosse Stromverbraucher sind und zielgerichtet betrieben werden sollten. Besteht eine Trennstelle (Steckdose), kann eine Verbrauchsmessung erfolgen und bei unnötigem Betrieb/ Serviceeinsatz ganz einfach ausgesteckt werden.
Für die Warmwasserumwälzung sind Umwälzpumpen Energieeffizienzklasse A (EEI ≤ 0.23) einzubauen. Bei Einbau einer Umwälzpumpe, die nicht der Energieeffizienzklasse A (EEI ≤ 0.23) entspricht, wird der Förderbeitrag um CHF 300.- pro Pumpe reduziert.
- Die Heizungs- und die Warmwasseranlagen sind inkl. aller Verteilleitungen mit einer durchgehenden Wärmedämmung zu versehen. Die minimalen Dämmstärken sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Rohrnennweite
Zoll λ > 0,03 W/mK λ ≤ 0.03 W/mK DN bis ≤ 0.05 W/mK 10-15 3⁄8" - 1⁄2" 40 mm 30 mm 20-32 3⁄4" - 1 1⁄4" 50 mm 40 mm 40-50 1 1⁄2" - 2" 60 mm 50 mm 65-80 2 1⁄2" - 3" 80 mm 60 mm 100-150 4" - 6" 100 mm 80 mm 175-200 7" - 8" 120 mm 80 mm Verwirkung des Anspruches
Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit den Massnahmen begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
Projektverfasser/in
Die Förderbeiträge werden nur dann ausgerichtet, wenn eine fachkundige Planung und Ausführung der Massnahmen gewährleistet ist.
Befristung
Die Zusicherung der Förderung ist gemäss Art. 25 EEG befristet. Die Massnahme ist binnen eines Jahres ab der Entscheidung über die Gewährung von Förderbeiträgen zu beginnen und binnen zwei Jahren abzuschliessen.
Zwingende andere Vorschriften
Die Massnahme wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften gem. Art 4. Abs. 2a) EEG zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Überbauungsplan, Klimaanlage, Schwimmbadbeheizung, Umnutzung etc.).
Onlineschalter
Ansprechpersonen
-
Energiefachstelle info.energie@llv.li +423 236 6988