MinergieP/MinergieA
Zertifizierte Minergie-P und Minergie-A Gebäude werden gefördert.
Minergie-P bezeichnet Niedrigstenergie-Bauten, die sich insbesondere wegen ihrer herausragenden Gebäudehülle und dem damit verbundenen Komfort auszeichnen.
Minergie-A-Bauten produzieren mehr Energie als sie verbrauchen und kombinieren damit Wohnkomfort mit maximaler energetischer Unabhängigkeit.
Dokumente
Förderantrag:
Minergie-PDF, Stand 01.03.2020
oder Onlineschalter
Einzureichen bei der Energiefachstelle: Förderantrag und Bauabschlussbescheinigung sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Lageplan Amtliche Vermessung, Landeskarte, Luftbilder Gemeindeförderung Förderbroschüren Baubewilligung Amt für Bau und Infrastruktur Info Minergiezertifizierung
- Allgemein/ Gebäudeliste/ etc. Minergie.li
- Zertifizierung Minergie-A
- Zertifizierung Minergie-P
- bau info service TV
Förderhöhe
Die Förderbeiträge für ein zertifiziertes Minergie-P oder Minergie-A Gebäude richten sich nach der Energiebezugsfläche (EBF).
Minergie P / Minergie A
- ≤ 500 m2 = CHF 15'000.- pauschal
- > 500 m2 = CHF 30.- /m2, max. CHF 60'000.-
Gemeindeförderung
Die Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen. Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von bis zu 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an.
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen, welche die Gemeinden vornehmen, finden Sie die Fördersätze / Gemeindehöchstgrenzen/ etc. meist auf deren Webseiten in der Förderbroschüre: weiterlesen...
Auflagen/ Voraussetzungen
- Es liegt ein Minergie-P oder Minergie-A Zertifikat vor
- Das kontrollierte Lüftungssystem (Zu- und Abluftanlage) muss über eine Wärmerückgewinnung verfügen.
- Die Massnahme wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften gem. Art 4. Abs. 2a) EEG zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Überbauungsplan, Klimaanlage, Schwimmbadbeheizung, Umnutzung etc.).
Anrechenbarkeit von Photovoltaikerträgen bei Minergie
- Die Anrechenbarkeit von Photovoltaikerträgen bei Minergie für das Fürstentum Liechtenstein wird für neue Anträge gemäss Minergie ab Reglement 2017 geregelt.
Onlineschalter
Ansprechpersonen
-
Energiefachstelle info.energie@llv.li +423 236 6988