Andere Anlagen/ Grossanlagen
Andere Anlagen sind "Grossanlagen" wie beispielsweise grosse Hackschnitzelfeuerungsanlagen, die in besonderer Weise dem Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen.
Sie haben den Zweck, den effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.
An die Errichtung von "Anderen Anlagen" können Förderbeiträge bis 400`000 CHF ausgerichtet werden.
Dokumente
Bei "Anderen Anlagen" verwenden Sie bitte das Formular der Kategorie, welches Ihrem Vorhaben am ehesten entspricht.
Förderantrag Photovoltaikanlage - PDF, Stand 01.03.2020 Haustechnik-PDF, Stand 01.03.2020 oder Onlineschalter
Förderhöhe
- Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.
Auflagen/ Voraussetzungen/ Wichtige Hinweise
Verwirkung des Anspruches
Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit den Massnahmen begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
Projektverfasser/in
Die Förderbeiträge werden nur dann ausgerichtet, wenn eine fachkundige Planung und Ausführung der Massnahmen gewährleistet ist.
Befristung
Die Zusicherung der Förderung ist gemäss Art. 25 EEG befristet. Die Massnahme ist binnen eines Jahres ab der Entscheidung über die Gewährung von Förderbeiträgen zu beginnen und binnen zwei Jahren abzuschliessen.
sonstige Auflagen
Weitere sind projektbezogen und entnehmen Sie bitte der jeweiligen Zusicherung/ Vergfügung
Ansprechpersonen
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Energiefachstelle info.energie@llv.li +423 236 6988