Nutzung von Wasser
Die über den Gemein- und Eigentümergebrauch hinausgehende Nutzung der öffentlichen Gewässer bedarf einer Konzession der Regierung. Darunter fallen insbesondere die Gewinnung von Trink- und Brauchwasser, die Nutzung der Wasserkraft und die Wärmenutzung.
Wärmenutzung:
Die Nutzung des Grundwassers zum Heizen und Kühlen ist nur ausserhalb von Wasserschutzgebieten und Schutzzonen von Trinkwasserfassungen und auch dort nur eingeschränkt zugelassen.
Geplante Wasserwärmenutzungen sind in jedem Fall frühzeitig mit dem Amt für Umwelt zu besprechen.
Wasserkraftnutzung:
Die Wasserkraftwerke in Liechtenstein können knapp 20% des landesweiten Strombedarfs decken. Die bedeutendsten Kraftwerke sind:
- KW Samina, Vaduz
- KW Lawena, Triesen
- KW Mühleholz, Vaduz
- Trinkwasserkraftwerk Schlosswald, Vaduz
- KW Letzana, Triesen
Ansprechpersonen
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Raphael Kirchmann Raphael.Goritschnig@llv.li +423 236 7599