Behindertengleichstellung
Am 1.1.2007 sind das Gesetz und die Verordnung über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen sämtliche öffentlichen Verkehrswege und –anlagen sowie öffentliche Verkehrssysteme behindertengerecht ausgestaltet werden. Bei sämtlichen Neubauprojekten muss den Behindertenorganisationen die Möglichkeit zur Stellungsnahme gegeben werden.
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Standarddetails Behindertengerechte Fusswegnetze
Folgende Details sind bei allen Strassenbauprojekten des Amtes für Tiefbau und Geoinformation zu verwenden.
Gesamtübersicht über vorhandene Standards (296 kb)
Standarddetail 1 - Fussweg für Radfahrer gestattet (266 kb)
Standarddetail 2 - Trottoirüberfahrt (197 kb)
Standarddetail 3 - Trottoirende vor einmündender Strasse (181 kb)
Standarddetail 4 - Fussgängerübergang mit Mittelinsel (243 kb)
Standarddetail 5 - Fussgängerübergang (225 kb)